Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

Leistungen und Kosten


In der Kurzzeitpflege kümmern wir uns zeitlich befristet in unserem Haus um pflegebedürftige Menschen, deren übliches Pflegeumfeld vorübergehend ausfällt, z. B. durch Krankheit oder Urlaub.

Auch nach einem Krankenhaus- oder Klinikaufenthalt wird gerne die Kurzzeitpflege im Rahmen der Genesung in Anspruch genommen, wenn eine selbständige Versorgung zuhause nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen in Frage kommt.

Die Leistungen der Kurzzeitpflege entsprechen den Leistungen der üblichen stationären Pflege.

Die Dauer der Kurzzeitpflege ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt, falls die Pflegekasse an den Kosten beteiligt ist. Selbstzahler können die Kurzzeitpflege unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen.

Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich.

Als Übergangslösung zur Entlastung pflegender Angehöriger kommt für Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause gepflegt werden, nicht nur die Kurzzeitpflege in Betracht.

Stattdessen können Sie auch auf eine Ersatzpflegekraft zurückgreifen - also die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Auch diese ermöglicht es - wie die Kurzzeitpflege - pflegenden Angehörigen, die das ganze Jahr über einer großen körperlichen und psychischen Belastung ausgesetzt sind, einmal Abstand zu gewinnen und sich etwas Zeit für sich selbst zu nehmen.

Die Verhinderungspflege bietet sich an, wenn die Hauptpflegeperson eine „Auszeit“ braucht – ob für einen Urlaub oder einen Kuraufenthalt oder weil sie selbst erkrankt ist. Sie kann eine kurzzeitige Entlastung sein, wenn die Pflegeperson durch den Dauerstress der Pflege überfordert ist.

Bei der Verhinderungspflege wird der Pflegebedürftige entweder zu Hause von einer professionellen Pflegekraft beziehungsweise von einem anderen Angehörigen oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt.